Ausbildung
Ausbildung in der der ambulanten Pflege
Die Ausbildung im Pflegedienst wechselt sich mit der schulischen Ausbildung in Pflegefachschule ab. Im Pflegedienst gehörst Du zu einem Pflegeteam und begleitest eine erfahrene Pflegekraft auf der Pflegetour. Je nach Ausbildungsfortschritt wirst Du auch selbstständig Pflegetätigkeiten ausüben.
Eine Praxisanleiterin oder ein Praxisanleiter ist Deine Ansprechperson in allen Ausbildungsbelangen. Die Praxisanleitung plant und begleitet den praktischen Ausbildungsverlauf, so dass Du Dein Ausbildungsziel erreichen kannst. Praktische Übungen werden mit ihr durchgeführt, Verbesserungsmöglichkeiten angeboten und Prüfungsvorbereitungen getroffen. Sie unterstützt bei Bedarf auch bei den schulischen Aufgaben.
Ausbildungen in der Pflege werden nach dem Ausbildungsvergütungsgesetz bezahlt.
Ausbildung zur Pflegefachassistenz
Um Pflegefachassistentin oder – fachassistent zu werden, musst Du eine 1jährige Ausbildung absolvieren. Der theoretische und praktische Unterricht (700 Stunden) findet in der Pflegefachschule statt. Die praktische Ausbildung (950 Stunden) findet am praktischen Ausbildungsort statt. Dazu musst Du einen Ausbildungsvertrag mit einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung abschließen. Die Ausbildung wird nach dem Pflegefachassistenz-Ausbildungsvergütungsgesetz geregelt.
Nach erfolgreichem Abschluss der staatlichen Abschlussprüfung darfst Du die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin oder Pflegefachassistent“ tragen.
Die einjährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz kann ohne abgeschlossenen Schulabschluss absolviert werden. Sofern Dein Weg anschließend in die Ausbildung zur examinierten Pflegefachfrau bzw. –fachmann gehen soll, ist mindestens ein formaler Hauptschulabschluss erforderlich.
Ausbildung zur Pflegefachfrau/ -fachmann
Die generalistische Ausbildung zur examinierten Pflegefachfrau/- fachmann dauert insgesamt drei Jahre. Sie endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Der theoretische und praktischer Unterricht findet in einer Pflegefachschule statt. Die praktische Ausbildung in verschiedenen Einrichtungen der Pflege- oder Krankenversorgung. Dazu ist ein Ausbildungsvertrag mit einer Pflege- oder Krankeneinrichtung abzuschließen. In den ersten beiden Ausbildungsjahren werden für alle möglichen Pflege- und Krankenbereiche das Wissen und die Fertigkeiten ausgebildet. Im dritten Ausbildungsjahr kannst du dich nochmals entscheiden. Eine Spezialisierung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder als Altenpfleger/in ist möglich. Die Altenpflege hat wiederum viele spezifische Einrichtungen, wie z.B. Pflegeeinrichtungen, Tagespflege, Wohngruppen und den ambulanten Pflegedienst.
Um die Ausbildung zu beginnen, brauchst Du einen Schulabschluss Klasse 10b oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener einjähriger Ausbildung zur Pflegefachassistenz.